Digital Law

Digitalisierung der Justiz durch e-CODEX-System

16. Juni 2021

Die Digitalisierung der Justiz ist nicht nur in Deutschland ein Thema, sondern auch auf europäischer Ebene werden erste Schritte gemacht. 

So billigte der Rat eine erste Ausrichtung zu der Verordnung über das e-CODEX-System.
Dieses System dient der grenzüberschreitenden Kommunikation zwischen Justizbehörden. Diese soll durch die Vernetzung der einzelnen nationalen E-Justiz-Systeme erreicht werden.

Über das System sollen Nutzende (z.B. Justizbehörden oder Bürger*innen) Dokumente, amtliche Formulare, Beweismittel oder sonstige Informationen schnell und sicher elektronisch versenden und empfangen können.
Auf diese Weise soll eine Durchführung von grenzüberschreitenden Verfahren in Zivil- und Strafsachen erleichtert werden. Außerdem erhoffen sich die Mitgliedsstaaten, die das System entwickeln, einen erleichterten Zugang zur Justiz sowie ein effizienteres Verfahren. Darüber hinaus soll auf diesem Wege eine erhöhte Widerstandsfähigkeit des Justizsystems in Krisenzeiten wie z.B. der COVID-19 Pandemie erreicht werden.

Die nun auf den Weg zu bringende Verordnung soll einen Rechtsrahmen für das System schaffen. Unter anderem geht es dabei z.B. um Bestimmungen zum Schutz der Unabhängigkeit der Justiz.

Moritz C. Heinrich



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