Digital Law

Ausnahmeregelung zur ePrivacy-RL

26. Juli 2021

Das Europäische Parlament hat eine Ausnahmeregelung zur ePrivacy-RL verabschiedet. Diese ermöglicht es Kommunikationsdienstleistern, private Online-Nachrichten zu „scannen“ und zu melden, wenn diese Inhalte enthalten, welche sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen.

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