Digital Law

YouTube veröffentlicht „Copyright Transparency Report“

8. Februar 2022

Im Dezember 2021 veröffentlichte YouTube seinen ersten „Copyright Transparency Report“. Der Bericht umfasst Maßnahmen zur Durchsetzung des Urheberrechts von Januar 2021 bis Juni 2021 und gewährt Einblicke in die verschiedenen Urheberrechtsmanagementsysteme von YouTube.

Im ersten Halbjahr von 2021 verarbeitete YouTube insgesamt 729.3 Millionen potenzielle Urheberrechtsverletzungen. Davon wurden 99 % über das sog. „Content ID“ Verfahren erfasst.

Und obwohl YouTube immer wieder die Genauigkeit und das geringe Missbrauchsrisiko dieses Systems betont, wurden ca. 3.7 Millionen Beschwerden von Nutzer*innen eingereicht, die die von YouTube ergriffenen Maßnahmen für ungerechtfertigt erachteten. 

60 % dieser Fälle wurden im Anschluss an die Beschwerde im Sinne der Nutzer*innen entschieden. Somit ist davon auszugehen, dass das „Content ID“ Verfahren ca. 2.2 Millionen ungerechtfertigte Meldungen zu Urheberrechtsverletzungen verursacht hat. Die Dunkelziffer sollte aber deutlich höher sein. So ergaben Untersuchungen, dass nur kleine Teile der Nutzenden die Beschwerdefunktion nutzen.

Die Zahlen belegen, dass die oft beschworene Gefahr eines „Overblocking“ durch automatische Uploadfilter gegeben ist. Gleichzeitig wird dadurch deutlich, dass starke Schutzmaßnahmen bei der nationalen Umsetzung von Art. 17 RL 2019/790 von enormer Bedeutung sind.

Im Bericht zeigen sich bereits erste Anzeichen für Veränderungen im Hinblick auf die nationalen Umsetzungen von Art. 17 RL 2019/790.

 

So stellte YouTube ausweislich des Transparenzberichtes den Einsatz seiner Urheberrechtsmanagementsysteme im zweiten Halbjahr von 2021 um. Ein Einsatz des „Content ID“ Verfahrens ist danach nur für Rechteinhabende möglich, welche „in großem Umfang urheberrechtlich geschützte Werke veröffentlichen“. Alle anderen Rechteinhabende werden auf das „Copyright Match Tool“ verwiesen. Dieses Verfahren ermöglicht, dass Re-Uploads von bereits gemeldeten Inhalten den Rechteinhabenden automatisch angezeigt werden. Ihnen steht somit jedoch nicht die Möglichkeit zur Verfügung, die Verwendung ihrer Werke automatisch zu blockieren. Der daher notwendige manuelle Eingriff der Rechteinhabenden soll vor einem „Overblocking“ schützen. 

Die Auswirkungen dieser Änderungen werden jedoch erst in folgenden Berichten erkennbar werden. 

Moritz C. Heinrich



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