– Gastbeitrag von Paul Benk
So normal der Internetanschluss auch in den letzten Jahrzehnten geworden ist, die Haftungsrisiken bleiben für Internetanschlussinhaber*innen nach wie vor hoch. Die Gefahr, als Täter*in haftbar gemacht zu werden wächst, während die Störer*innenhaftung abgeschafft ist. Dabei bleibt fraglich, ob das neue Haftungssystem den Rechteinhaber*innen hinreichenden Schutz gewährt. Diese Situation soll anhand der folgenden drei Thesen erläutert werden.
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