Digital Law

Standpunkt zu e-Datenschutzvorschriften

24. März 2021

Der europäische Rat hat am 10.02.2021 seinen Standpunkt zu e-Datenschutzvorschriften festgelegt. 

Es geht dabei um die Überarbeitung der Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre und der Vertraulichkeit bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste (e‑Datenschutz/ePrivacy).

Mit diesen Vorschriften wird festgelegt, in welchen Fällen Diensteanbieter elektronische Kommunikationsdaten verarbeiten oder Zugang zu Daten erhalten dürfen, die auf den Geräten der Endnutzer*innen gespeichert sind. 

Die bisherigen Regelungen zu diesem Bereich stammen aus dem Jahr 2002 und müssen aktualisiert werden, um neue technologische Entwicklungen zu berücksichtigen. Insbesondere neue Techniken zur Verfolgung des Online-Verhaltens von Nutzer*innen oder webgestützte Nachrichtenübermittlungsdienste gehören zu diesen Entwicklungen. 

Die neuen Regelungen ergänzen dafür die DSGVO als lex specialis. 

Die Verordnung soll insbesondere die Bereiche der elektronischen Kommunikationsinhalte, die über öffentlich zugängliche Dienste und Netze übermittelt werden, sowie Metadaten im Zusammenhang mit der Kommunikation abdecken. Dabei soll auch durch diese Regelungen ein uneingeschränkter Schutz der Privatsphäre gesichert werden. Dies soll unter anderem durch die Einführung des Marktortprinzips, welches auch in der DSGVO zum tragen kommt, geschehen.

Auch für Cookies sollen auf diesem Wege einheitliche und transparente Regeln getroffen werden.

Der Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2017 wird nun vom Rat und dem Europäischen Parlament endgültig ausgehandelt.

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Moritz C. Heinrich 



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