Digital Law

Cloud-Dienste und Umwelt

20. Januar 2021

Im November 2020 veröffentliche die EU-Kommission eine Studie, die sich mit der Begrenzung des Stromverbrauchs von Cloud-Diensten und Rechenzentren befasst. 

Dabei ist eine der Treibfedern das durch den „Green Deal“ ausgegebene Ziel, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. 

Schlüsselfaktor für dieses Ziel ist insbesondere eine intelligentere und umweltfreundlichere Nutzung von digitalen Technologien.

Insbesondere im Zusammenhang mit den immer weiter wachsenden Datenmengen muss daher eine umweltfreundliche und geeignete Infrastruktur geschaffen werden, die auf energieeffizienten Cloud-Infrastrukturen und Rechenzentren basiert. 

Laut Studie soll der Energieverbrauch durch Rechenzentren der Mitgliedsstaaten auf 3,2% des Stromverbrauchs im Jahr 2030 ansteigen. 

Die Studie zeigt technische und politische Möglichkeiten für die Begrenzung dieses kalkulierten Anstiegs. 

So sollen effizientere Kühlsysteme eingesetzt werden und die entstehende Wärme soll wiederverwendet werden. Außerdem soll die Versorgung mittels erneuerbarer Energien erfolgen und Rechenzentren sollen überwiegend in kälteren Regionen gebaut werden. 

Zusätzlich zu diesen technischen Möglichkeiten sollen auch auf politischer Ebene die Anstrengungen erhöht werden. So soll z.B. eine Förderung eines einheitlichen Indikators für Energieeffizienz erfolgen. 

Ziel der EU bleibt damit bis 2030, klimaneutrale und nachhaltige Rechenzentren zu schaffen und dabei auch ein europäisches Cloud-Regelwerk mit technischen Regeln und Normen zu entwickeln.

Moritz C. Heinrich 



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