Das Europäische Parlament hat eine Ausnahmeregelung zur ePrivacy-RL verabschiedet. Diese ermöglicht es Kommunikationsdienstleistern, private Online-Nachrichten zu „scannen“ und zu melden, wenn diese Inhalte enthalten, welche sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen.
Ausnahmeregelung zur ePrivacy-RL
26. Juli 2021