Digital Law

Digitalisierung im Koalitionsvertrag

14. Dezember 2021

Vergangene Woche wurde der Koalitionsvertrag durch die Ampelkoalition unterzeichnet.

Auch die Digitalisierung findet sich vielfach in diesem. Insgesamt fällt der Begriff „digital“ 226 Mal in dem 178 Seiten fassenden Dokument. 

Trotz dieser vielfachen Erwähnung lassen sich Schwerpunkte im Abschnitt „Digitale Innovationen und digitale Infrastrukturen“ ausmachen.

So soll beispielsweise die „Digitale Infrastruktur“ gestärkt werden. Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser, wobei insbesondere zunächst in die Erschließung der „weißen Flecken“ investiert wird.

Die Ampelkoalition hat außerdem die Stärkung digitaler Rechte und der IT-Sicherheit im Blick. Dabei geht es beispielsweise um die Einführung eines Rechts auf Verschlüsselung oder die Haftung des Herstellers für Schäden, die durch fahrlässige IT-Sicherheitslücken an ihren Produkten verursacht werden.

Im Bereich des Datenschutzes sollen durch Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz Rechtsklarheit für Arbeitgeber*innen und Beschäftige geschaffen werden. Außerdem sollen Techniken zur Anonymisierung von Daten gefördert werden.

Zudem will die Ampelkoalition einen starken Technologiestandort etablieren. Dazu gehören Investitionen z. B. im Bereich Künstliche Intelligenz (KI). Für den Bereich der KI, soll eine europäische Regelung unterstützt werden. Es geht hierbei vor allem um Haftungsregeln und eine Diskriminierungsfreiheit. Die Koalition will sich außerdem auf europäischer Ebene für einen Ausschluss von biometrischer Erkennung im öffentlichen Raum einsetzen.

Nicht zuletzt sollen Potenziale der Digitalisierung für mehr Nachhaltigkeit eingesetzt werden. 


Moritz C. Heinrich



Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert