Digital Law

Gutachten zu Maßnahmen gegen Desinformation

11. Dezember 2021

Die Landesanstalt für Medien NRW hat am 9. November 2021 ein juristisches Gutachten des Leibniz-Instituts für Medienforschung vorgestellt, welches sich mit verschiedenen Formen von Desinformation und deren Risikopotenzial befasst (https://www.medienanstalt-nrw.de/fileadmin/user_upload/NeueWebsite_0120/Themen/Desinformation/Leibnitz-Institut_LFMNRW_GutachtenDesinformation.pdf).


Ziel des Gutachtens war es, ein Verständnis der Risiken für individuelle Rechte und gesellschaftliche Interessen zu gewinnen und Ansätze für eine mögliche Regulierung von Desinformation aufzuzeigen.


Zum Schutz der Meinungsfreiheit muss trotz der Menge an Kommunikation im Netz die Überprüfung von Aussagen durch unabhängige Stellen erfolgen. Probleme bei der Regulierung von Desinformation ergeben sich auch daraus, dass etwaige Regelungen durch private Akteure (bspw. Social-Media-Anbieter) umgesetzt werden müssten, die ihrerseits über Gestaltungsfreiheiten ihrer Angebote und Vertragsbedingungen verfügen. Staatliche Regulierungen von Desinformation stehen mit dem Ziel in Konflikt, eine freie und unabhängige Meinungsbildung zu ermöglichen. Aus diesem Grund empfiehlt das Gutachten, dass Maßnahmen gegen Desinformation abhängig vom Inhalt und der Falsifizierbarkeit der Äußerung ergriffen werden. Diese Maßnahmen sollen dann nicht nur vom EU-Gesetzgeber und nationalen Gesetzgebern umgesetzt werden, sondern auch von den privaten Anbietern. In Betracht kommen neben gesetzlichen Verboten u.a. die Kennzeichnung zweifelhafter Äußerungen und die Verpflichtung zum Fact Checking.



Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert