Digital Law

Entwurf des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG)

1. März 2021

Das Bundeskabinett hat am 10. Februar 2021 den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegten Entwurf des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) beschlossen.

Ziel des Gesetzes ist es, Rechtsklarheit für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt zu schaffen. Dabei gewährleistet das Gesetz einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzenden digitaler Dienste und den Interessen der Wirtschaft und der Unternehmen.
Das TTDSG enthält Datenschutzbestimmungen, die bisher im Telekommunikationsgesetz (TKG) und im Telemediengesetz (TMG) enthalten waren. Es führt so den Telekommunikationsdatenschutz und den Telemediendatenschutz in einem neuen Gesetz zusammen. Dabei nimmt das Gesetz notwendige Anpassungen an die europäischen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der ePrivacy-Richtlinie vor und sorgt für eine Stärkung der unabhängigen Datenschutzaufsicht.

Hier und hier finden Sie mehr Infos dazu.

Maj-Britt Langenstein



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