Digital Law

Neues Jugendschutzgesetz begegnet Risiken durch Digitalisierung

26. Oktober 2020

Die Bundesregierung hat am 14.10 den Entwurf eines neuen Jugendschutzgesetzes (JuSchG) beschlossen.

Dabei stand, wie die zuständige Bundesfamilienministerin Franziska Giffey deutlich machte, die Anpassung an die Gegebenheiten des digitalen Zeitalters und die daraus resultierenden Gefahren für Kinder und Jungendliche im Vordergrund. Auch die Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen, welche von einer starken Nutzung von digitalen Medien geprägt ist, soll dabei Berücksichtigung finden. 

Bisher war das JuSchG zum einen für die Verbreitung von Filmen etc. auf Trägermedien in der Öffentlichkeit und bei öffentlichen Filmveranstaltungen geregelt und zum anderen die Aufnahme der Medien in der Liste der jugendgefährdenden Medien. 

Diesem bisherigen Ansatz begegnet jedoch die Medienrealität, bei welcher die Verbreitungswege zusammenwachsen und die Inhalte sich kaum noch unterscheidbar trennen lassen. 

So kommt es für die Bewertung eines Filmes im momentan bestehenden System darauf an, ob der Inhalt von einer DVD über ein Rundfunksignal oder aus dem Internet zu der konsumierenden Person gelangt. 

Das neue JuSchG soll gerade hier ansetzen. 

So soll ein größerer Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Mobbing, sexueller Anmache, aber auch Kostenfallen (z.B. durch In-App oder In-Game Käufen) geschaffen werden. 

Zusätzlich dazu ist geplant, dass eine einheitliche Alterskennzeichnung eine bessere Orientierung für Eltern, Fachkräfte und Jugendliche bietet. Zu diesem Zweck soll die Alterseinstufung losgelöst vom Verbreitungsweg erfolgen und auch Zusatzfunktionen z.B. eines Spiels sollen beachtet werden („Loot-Boxes“ und glücksspielsimulierende Elemente).

Aber auch die Durchsetzung der Regelungen soll verbessert werden. Dabei spielt insbesondere die Handhabe gegen ausländische Anbieter eine wichtige Rolle, auf welche die Kinder und Jugendliche hauptsächlich zugreifen.

Bei einer zeitnahen Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat könnten die neuen Regelungen bereits im Frühjahr kommenden Jahres in Kraft treten.

Den Entwurf finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/blob/161188/b2418b1c2069188f8508ec2281fef0b2/gesetzentwurf-aenderung-jugendschutzgesetz-data.pdf

Moritz C. Heinrich



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