Vergangenes Jahr hatten wir bereits über das neue Jugendschutzgesetz und die Rolle der Digitalisierung in diesem berichtet. Zum 01. Mai 2021 wurde mit Inkrafttreten dieses Gesetzes die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz umbenannt. Diese Umbenennung hat jedoch nicht rein kosmetische Gründe.
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz nimmt Arbeit auf
23. Juni 2021