Digital Law

Datenschutzrecht

Das Datenschutzrecht soll den Schutz von personenbezogenen Daten vor missbräuchlicher Verwendung oder Datenverarbeitung gewährleisten.

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Das Recht auf den Schutz der personenbezogener Daten lässt sich zunächst aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (APR) herleiten. Mit dem Volkszählungsurteil erkannte das Bundesverfassungsgericht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des APR an. Demnach kann jeder grundsätzlich selbst entscheiden, wem wann welche seiner personenbezogenen Daten zugänglich gemacht werden und wie diese verwendet werden. Der Schutzbereich ist sehr weit gefasst und umfasst sämtliche Daten des Einzelnen.

In der Europäischen Union sind personenbezogener Daten gemäß Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) geschützt. Artikel 8 Absatz 2 Satz 2 der GRCh gewährt ein Recht auf Auskunft über die eigenen erhobenen personenbezogenen Daten und die Berichtigung dieser. Die Daten dürfen nur mit Einwilligung des Betroffenen oder aufgrund „einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden“ (Artikel 8 Absatz 2 Satz 1 GRCh).

Innerhalb der EU wird der Umgang mit personenbezogenen Daten vor allem durch die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutzgrundverordnung; DSGVO) geregelt. Diese Verordnung legt insbesondere Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung, Datenschutzgrundsätze, Informationspflichten und Rechte für Betroffene fest.

In Deutschland finden sich Regelungen zum Umgang mit Daten des Weiteren im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es wird durch Datenschutzgesetze der Länder sowie spezialgesetzliche Regelungen für bestimmte Bereiche, zum Beispiel das Telekommunikationsgesetz, ergänzt.