Digital Law

Ist Vorratsdatenspeicherung zulässig? – EuGH-Urteil

28. Oktober 2020

Am 06.10.2020 hat der EuGH zu drei Vorlagen aus Großbritannien, Frankreich und Belgien über die Zulässigkeit von verdachtsunabhängiger Vorratsdatenspeicherung entschieden.

Worum geht es?

Die Vorratsdatenspeicherung erlaubt es Strafverfolgungsbehördenauf Verbindungsdaten der Internet-und Telekommunikation zuzugreifen, die private Anbieter zu diesem Zweck auf Vorrat bereithalten müssen. Dadurch sind jedoch auch die Anschlussdaten unverdächtiger Bürger betroffen.

Wie hat der EuGH entschieden?

Der EuGH hat entschieden, dass eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Verbindungsdaten grundsätzlich unzulässig ist. Jedoch sind Ausnahmen möglich.

Ausnahmen:

Erlaubt ist die Vorratsdatenspeicherung für den Fall einer gegenwärtigen oder bevorstehenden Bedrohung der nationalen Sicherheit. Allerdings nur zeitlich begrenzt und unter strengen Verhältnismäßigkeitsgrenzen. Ferner muss dieser Grundrechtseingriff der gerichtlichen Kontrolle unterliegen.

Mögliche Folgen für das deutsche Recht:

Das Urteil hat zwar keine unmittelbaren Wirkungen auf die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung. Jedoch hat der EuGH noch über eine Vorlage des BVerwG zur Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung zu entscheiden. Das Urteil vom 06.10.2020 könnte zumindest eine Richtung vorgeben, wie der EuGH über die Vorlage entscheiden wird.


Marius Pflaum



Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert