Digital Law

Dritte Sitzung der „Konzertierten Aktion Mobilität“ zum „Autonomen Fahren“

9. Oktober 2020

Vergangenen Monat fand die dritte Sitzung der „Konzertierten Aktion Mobilität“ statt. Neben dem Thema des Markthochlaufs von Elektromobilität ging es unter anderem auch um „autonomes Fahren“.

Bei den Sitzungen der „Konzertierten Aktion Mobilität“ trifft sich die Bundeskanzlerin mit Mitgliedern der Bundesregierung, ausgewählten Ministerpräsidenten, Vertretern der Automobilwirtschaft, Arbeitnehmer und Vertretern der „Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität“, um Gespräche über die Gestaltung der Mobilität der Zukunft zu führen. 

In Bezug auf das Thema des „Autonomen Fahren“ kamen die Sitzungsteilnehmer überein, dass Deutschland beim autonomen Fahren eine Führungsrolle einnehmen soll. Insbesondere die mit dieser Technologie verbundenen Potentiale für eine vielseitigere, sichere, umweltfreundlichere und nutzerorientiertere Mobilität der Zukunft sollten genutzt werden. 

Dabei soll im Zuge der Entwicklung auch Künstliche Intelligenz eingesetzt werden. 

Aber auch die Rahmenbedingungen sollen verbessert werden. Neben dem Ausbau der Infrastruktur und dem Mobilfunk soll auch der rechtliche Rahmen ausgestaltet werden. So befindet sich ein Gesetz in Vorbereitung, durch welches fahrerlose Kraftfahrzeuge im Regelbetrieb im gesamten nationalen Geltungsbereich zugelassen werden. Damit würde Deutschland weltweit eine Vorreiterrolle einnehmen. 

Ziel der Automobilwirtschaft ist es, im Jahr 2022 Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen in den Regelbetrieb zu bringen. Dadurch soll das Vertrauen in diese neue Technologie in die Breite gebracht werden. Außerdem würden auf diese Weise mögliche Erprobungsmöglichkeiten innerhalb des Standorts Deutschland genutzt. 

Das nächste Treffen der „Konzertierten Aktion Mobilität“ findet im November statt.

Moritz C. Heinrich



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