Digital Law

Einrichtung einer „Onlinehass-Beobachtungsstelle“ in Frankreich

29. September 2020

Die französische Regulierungsbehörde für elektronische Medien (CSA) hat ihren Beschluss zu einer „Onlinehass-Beobachtungsstelle“ gefasst.


Diese hat die Aufgabe, eine Analyse des Phänomens „Onlinehass“ vorzunehmen. Hierdurch soll ein besseres Verständnis geschaffen werden. Außerdem soll so der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen betroffenen Stellen erleichtert werden. 

Die Beobachtungsstelle setzt sich dabei aus verschiedenen Vertretern von Organisationen, welche im Zusammenhang mit Onlinehass auftreten, sowie Wissenschaftlern, Internetkonzernen (z.B. Google, Facebook etc.) und Behörden zusammen.

Rechtliche Basis für diese Beobachtungsstelle bietet Art. 16 des französischen Gesetzes zur Bekämpfung von Hassinhalten im Internet (Loi Avia), welches ausdrücklich dem deutschen Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) nachempfunden ist. 

Dabei steht, ähnlich wie das NetzDG, die „Loi Avia“ in der Kritik. 

So hatte das französische Verfassungsgericht Art. 1 Abs.1 sowie Art.1 Abs.2 als verfassungswidrig beanstandet.
Insbesondere die alleinige Beurteilung von Inhalten durch die Behörden als rechtswidrig und fehlende Rechtsschutzmöglichkeit gegen diese Entscheidung waren Anhaltspunkt für diese Entscheidung des Verfassungsgerichts.
Außerdem wurde durch das Verfassungsgericht auch die Gefahr der Einschränkung der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit durch sog. „Overblocking“ kritisiert. So sah Art.1 Abs.2 eine Löschpflicht von offensichtlich rechtswidrigen Inhalten innerhalb von 24 Stunden vor. Dies animiert jedoch zu einer generellen Löschung von gemeldeten Inhalten. 

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Moritz C. Heinrich



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