Digital Law

Kommission prüft Übernahme von Fitbit durch Google

1. September 2020

Die Europäische Kommission wird die geplante Übernahme von Fitbit durch Google prüfen. Sie befürchtet, dass Google seine beherrschende Stellung auf den Märkten für Online-Werbung durch die zusätzlichen Daten, die das Unternehmen durch die Fitbit erhalten würde, weiter ausbauen könnte.

Fitbit ist ein US-amerikanisches Unternehmen, das Fitness-Tracker produziert, mit denen Kunden ihre Trainingseinheiten verfolgen und aufzeichnen können. Die Tracker enthalten Schrittzähler, bei den neueren Geräten können Körperwerte wie Herzfrequenz und Schlafqualität gemessen werden. Außerdem können sie mit einer Waage verbunden werden, sodass auch das Körpergewicht festgehalten wird.

Die Fusionkontrollverordnung befähigt die Kommission, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigen und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten oder in einem wesentlichen Teil des EWR erheblich behindern würden. Die Kommission befürchtet, dass Google durch die Übernahme von Fitbit einen erheblichen Datenvorteil erhält und so seine beherrschende Stellung auf dem Markt für Online-Werbung ausbauen könnte. 

Bereits Anfang November 2019 gab Google bekannt, Fitbit für 2,1 Milliarden US-Dollar übernehmen zu wollen. Google meldete den Zusammenschluss gem. Art. 4 Abs. 1 Fusionskontrollverordnung am 15. Juni 2020 bei der Kommission zur Genehmigung an. Daraufhin hat die Kommission gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c. FKVO ein Prüfverfahren eingeleitet.

Mitte Juli 2020 legte Google der Kommission Verpflichtungsangebote vor, um die Bedenken gegen den Zusammenschluss auszuräumen. Das Unternehmen hat angeboten, ein Datensilo zu schaffen und so die von Fitbit-Geräten erhobenen Daten getrennt von den übrigen Datensätzen von Google aufzubewahren. Diese Daten im Silo dürften von Google nicht für Werbezwecke genutzt werden. Die Kommission hält jedoch die Einrichtung eines Datensilos für unzureichend, da es nicht alle Daten abdecken würde, zu denen Google infolge der geplanten Übernahme Zugang hätte und die für Werbezwecke geeignet wären.

Die Kommission wird nun prüfen,

  1. ob der Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb im Bereich der Online-Werbung behindern könnte,
  2. welche Auswirkungen auf die Branche der digitalen Gesundheitsdienste drohen und
  3. ob die Gefahr besteht, dass Google künftig Fitbit-Konkurrenten benachteiligt; gerade in Bezug auf die Interoperabilität von anderen Fitness-Trackern und dem Android-Betriebssystem, das ebenfalls von Google stammt.

 

Bis zum 9. Dezember 2020 muss die Kommission nun einen Beschluss erlassen, der die (Un)Vereinbarkeit mit dem gemeinsamen Markt feststellt.

Hier finden Sie die Pressemitteilung der Kommission vom 4. August 2020.

Alessandra von Krause



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